Unter dem Namen Viersener Gemeinschaftshilfe VaG wurde mit dem Geschäftssitz in Viersen eine Sterbekasse errichtet. Die Kasse hat den Zweck, beim Tode eines Mitgliedes ein einmaliges Sterbegeld zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Kosten zu gewähren.
Außerdem erbringt sie bei der Geburt eines Kindes einen Kostenzuschuss.
Sie ist ein Verein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).