Ab 01.01.2021
Sterbegeld für eine einfache Versicherung 450,00 €
Gewinnzuschlag 25,00 €
BWR 5,88 €
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis zum 65. Lebensjahr eine 5-fach-Versicherung abzuschließen; zwischen dem 15. und dem vollendetem 35. Lebensjahr ist sogar eine 10-fach-Versicherung möglich.
Zusätzlich kann pro Person maximal eine 2-fach-Unfall-Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Sie beträgt 0,45 € pro Versicherung pro Jahr.
Beispiel:
Familie Mustermann schließen für Vater (44) und Mutter (39) eine 3-fach (Vater) und eine 5-fach-Versicherung (Mutter) ab. Für die Tochter (16) wird eine 10-fach-Versicherung abgeschlossen.
| Person | Monatl. Beitrag | Sterbegeld | Gewinnzuschlag RfB (variabel) (variabel) | 
| Vater | 4,05 € | 1350,00 € | 150,00 € 14,19 € | 
| Mutter | 5,50 € | 2250,00 € | 250,00 € 23,65 € | 
| Tochter | 6,00 € | 4500,00 € | 500,00 € 47,30 € | 
| Insgesamt | 15,55 € | 7827,48 € | 900,00 € 85,14 € | 
Für jede Unfall-Sterbegeldversicherung werden zusätzlich 330,00 € im Leistungsfall ausgezahlt.
