Ab 01.01.2021
Sterbegeld für eine einfache Versicherung 450,00 €
Gewinnzuschlag 25,00 €
BWR 5,88 €
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis zum 65. Lebensjahr eine 5-fach-Versicherung abzuschließen; zwischen dem 15. und dem vollendetem 35. Lebensjahr ist sogar eine 10-fach-Versicherung möglich.
Zusätzlich kann pro Person maximal eine 2-fach-Unfall-Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Sie beträgt 0,45 € pro Versicherung pro Jahr.
Beispiel:
Familie Mustermann schließen für Vater (44) und Mutter (39) eine 3-fach (Vater) und eine 5-fach-Versicherung (Mutter) ab. Für die Tochter (16) wird eine 10-fach-Versicherung abgeschlossen.
Person |
Monatl. Beitrag |
Sterbegeld |
Gewinnzuschlag RfB (variabel) (variabel) |
Vater |
4,05 € |
1350,00 € |
150,00 € 14,19 € |
Mutter |
5,50 € |
2250,00 € |
250,00 € 23,65 € |
Tochter |
6,00 € |
4500,00 € |
500,00 € 47,30 € |
Insgesamt |
15,55 € |
7827,48 € |
900,00 € 85,14 € |
Für jede Unfall-Sterbegeldversicherung werden zusätzlich 330,00 € im Leistungsfall ausgezahlt.