Wichtig: Entgegen dem Zeitungsartikel in der RP vom 27.04.2013 können alle Personen aus dem Kreis Viersen und Umgebung eine Sterbegeldversicherung abschließen!
- In die Kasse können Personen aufgenommen werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Kinder vom Beginn des 2. Lebensjahres bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, bis zu 5 Versicherungen von Beginn des 15. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, bzw. 10 Versicherungsverhältnisse vom Beginn des 15. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr abzuschließen.
- Zusätzlich können bis zu 2 Versicherungsverhältnisse für Unfallsterbegeld abgeschlossen werden.
- Aufnahmeanträge sind dem Vorstand schriftlich auf besonderem Vordruck einzureichen.